Die Tierseuchenkasse unterhält und betreibt an 4 verschiedenen Standorten im Land für acht Fachrichtungen Tiergesundheitsdienste. Der Aufgabenbereich stellt sich wie folgt dar:
- Vorbeugender Tiergesundheitsschutz / Unterstützung der Zuchtarbeit und Produktionstechnik
- Bekämpfung seuchenartiger Erkrankungen und anderer Bestandsprobleme/ Mitwirkung bei der Tierseuchenbekämpfung.
- Verbraucherschutz / Qualitätssicherung
- Tierschutz und artgerechte Haltung
- Transfer von Fachwissen
- Sonderaufgaben
Impfungen sind die wichtigste Maßnahme um Infektionskrankheiten sowohl zu verhindern als auch deren Verbreitung zu unterbinden. Das Ziel einer Impfung ist es jedes Einzeltier so häufig wie nötig zu impfen. Auf diesem Weg erhält man eine Bestandsimmunität.
Wenn flächendeckend umgesetzt, lässt sich durch eine gute Herdenimmunität schließlich die gesamte Pferdepopulation schützen. Hinsichtlich der Krankheiten gegen die geimpft werden soll, wird unterschieden in „Core-Impfungen“, gegen die jedes Tier geimpft werden sollte und „Nicht-Core-Impfungen“.
„Nicht-Core-Impfungen“, die als nicht für jedes Pferd zu jeder Zeit notwendig angesehen werden, sind: Druse, Equine virale Arteritis, Tollwut, Trichophytie, West-Nil-Virus. Das ist nicht in der geringeren Gefährlichkeit der Krankheit begründet, sondern in der Beurteilung, ob tatsächlich ein Expositionsrisiko besteht – also ob für das jeweilige Tier überhaupt die Möglichkeit der Ansteckung gegeben ist.
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